Allge. Geschäftsbedingungen - vis vitalis

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Allge. Geschäftsbedingungen

AGB

1.

Anmeldung

a.

b.

Die Anmeldung ist durch das Eintreffen des unterschriebenen Kursanmelde-Formulars bei der Kursleitung rechtsgültig erfolgt. Mit der Unterschrift wird zudem der Erhalt und die Akzeptanz der vorliegenden Teilnahmebedingungen bestätigt.
Der Eintritt in einen bereits laufenden Kurs ist jederzeit möglich.

2.

Kursdurchführung

Die Kursleitung behält sich das jederzeitige Recht vor, Kurse wegen ungenügender Anzahl Anmeldungen beziehungsweise wegen ungenügender Anzahl KursteilnehmerInnen nicht durchzuführen.

3.

Kursdaten / Feiertage

Die genauen Kursdaten werden jeweils im Januar auf der Website von Vis Vitalis (www.visvita.ch) bekanntgegeben. Im Juli und August ist Sommerferien. An gesetzlichen und lokalen Feiertagen findet kein Unterricht statt.  

4.

Kursgeld

a.

b.

Die Rechnungsstellung erfolgt bei Kursbeginn, zahlbar innert 30 Tagen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist behält sich die Kursleitung vor, für die damit verbundenen Umtriebe einen Unkostenbeitrag von CHF 15.- zu verrechnen.
Eine Kurslektion kann zwischen 30 Minuten und 90 Minuten dauern.

5.

Kursdauer

a.
b.
c.

Eine Kurslektion kann zwischen 30 Minuten und 90 Minuten dauern.
Die Kurse dauern zwischen 10 und 12 Wochen.
Die Kursdaten für das ganze Jahr werden jeweils im Januar auf der Website (www.visvita.ch) sowie am Schluss des laufenden Kurses bekanntgegeben.

6.

Nachholen von versäumten Kurslektionen

a.

b.

c.

Eine versäumte Lektion infolge Krankheit, Arbeitsabwesenheit oder anderer von den KursteilnehmerInnen unverschuldeter Absenz kann in einem beliebigen Kurs nachgeholt werden.
Können Lektionen infolge Krankheit oder Unfall über längere Zeit nicht besucht werden, erfolgt eine Gutschrift im Umfang der versäumten bezahlten Lektionen.
Wird eine Lektion aus eigenem Verschulden versäumt, besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung

7.

Haftungsausschluss / Versicherungen

a.

b.

Vis Vitalis / Beatrix Fitze lehnt jede Haftung für Unfälle im Zusammenhang mit dem Kursbesuch, für Schädigungen durch andere Kursteilnehmer sowie für Diebstahl ab.
Es ist Sache der KursteilnehmerInnen, sich gegen die Folgen von solchen Unfällen, Schädigungen durch andere Kursteilnehmer und Diebstahl zu versichern.

8.

Schlussbestimmungen

Diese Bestimmungen gelten ab 1. Januar 2012 und ersetzen sämtliche bisherigen Bebstimmungen.

Oberbüren, 1. Januar 2012.
Die Geschäftsführung
Beatrix Anne Fitze

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